Bezuschussung
Kurse der Primärprävention können durch die Krankenkassen finanziell gefördert werden (§ 20 SGB V).
Die Erstattungsfähigkeit setzt einige methodische und organisatorische Anforderungen voraus, die bislang bei unseren Kursen
- Aqua-Fitness
- Aqua-Fit für Junggebliebene
- Aqua-Fit für Schwangere
- Hausfrauenpower
und Nordic Walking
gegeben sind (u.a. Kurskonzept, Kursaufbau, feste Gruppe und Zeiten, 8-12 Einheiten sowie gerätefreies Training).
Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen sowie von Betriebskrankenkassen beträgt in der Regel zwischen 80 und 90% der Kursgebühr, maximal zwischen 75,- und 250,- Euro pro Jahr. Dabei ist eine Anwesenheit von mindestens 80% der Kursstunden erforderlich (mind. 7 von 8). Spezielle Fragen zur Bezuschussung (z.B. der privaten Krankenkassen) sollten mit der jeweiligen Kasse geklärt werden.
Nach Abschluss des betreffenden Kurses erhält der Teilnehmer auf Verlangen eine Bescheinigung vom Freizeitbad, die bei der Krankenkasse eingereicht wird.
Alle Angaben unter Vorbehalt gesetzlicher Änderungen und der jeweiligen Satzung der Krankenkasse.
